deppendorf + preuß Bestattungen in Herford
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Erdbestattung

Die traditionell gebräuchlichste Form der Totenbestattung in unserer Kultur ist die Erdbestattung, die älteste Art der Beisetzung.
Für die Erdbestattung erwerben Sie mit dem Kauf einer Grabstelle das Nutzungsrecht für einen Ruhezeitraum (nach ortsüblicher Festlegung) von 20, 25 oder 30 Jahren. Der Neukauf einer Grabstelle ist in der Regel nur bei einem Todesfall möglich.
Läßt es die Größe einer Grabstelle zu, kann innerhalb des Ruhezeitraumes ein weiteres Begräbnis durchgeführt werden. Voraussetzung hierfür ist die Verlängerung des Ruhezeitraumes durch Einrichtung eines anteiligen Kaufpreises. Nach Ablauf der Ruhefrist kann die Grabstelle vom Nutzungsberechtigten erneut erworben werden.
Hierzu bedarf es keiner neuen Bestattung.


Feuerbestattung

Die seit Jahrtausenden bei vielen Völkern durchgeführte Feuerbestattung gewinnt auch bei uns zunehmend an Bedeutung. Gesetzlich sind Feuer- und Erdbestattungen gleichgestellt, beide christlichen Konfessionen erkennen die Feuerbestattung an. Sind keine Angehörigen vorhanden, kann die Feuerbestattung nach den gesetzlichen Bestimmungen nur dann durchgeführt werden, wenn eine eigenhändig geschriebene Willenserklärung des Verstorbenen für diese Bestattungsart vorliegt. Eine solche Erklärung hat folgenden Inhalt:

Willenserklärung

" Ich bestimme hiermit, nach meinem Tode eingeäschert zu werden ".

Unterschrift (Vor- und Zuname)
Ort und Datum (der Erklärung)

Die Beisetzung der Urne kann sowohl in einer eigenen Grabstelle, in einer anonymen, einer Baumbestattung oder als Seebestattung erfolgen.

Erdbestattung Feuerbestattung  
Seebestattung Anonyme Bestattung Baumbestattung Friedwald®