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Erdbestattung
Die traditionell gebräuchlichste Form
der Totenbestattung in unserer Kultur ist die Erdbestattung, die älteste
Art der Beisetzung.
Für die Erdbestattung erwerben Sie mit dem Kauf einer Grabstelle das Nutzungsrecht
für einen Ruhezeitraum (nach ortsüblicher Festlegung) von 20, 25 oder
30 Jahren. Der Neukauf einer Grabstelle ist in der Regel nur bei einem
Todesfall möglich.
Läßt es die Größe einer Grabstelle zu, kann innerhalb des Ruhezeitraumes
ein weiteres Begräbnis durchgeführt werden. Voraussetzung hierfür ist
die Verlängerung des Ruhezeitraumes durch Einrichtung eines anteiligen
Kaufpreises. Nach Ablauf der Ruhefrist kann die Grabstelle vom Nutzungsberechtigten
erneut erworben werden.
Hierzu bedarf es keiner neuen Bestattung.
Feuerbestattung
Die seit Jahrtausenden bei vielen Völkern
durchgeführte Feuerbestattung gewinnt auch bei uns zunehmend an Bedeutung.
Gesetzlich sind Feuer- und Erdbestattungen gleichgestellt, beide christlichen
Konfessionen erkennen die Feuerbestattung an. Sind keine Angehörigen vorhanden,
kann die Feuerbestattung nach den gesetzlichen Bestimmungen nur dann durchgeführt
werden, wenn eine eigenhändig geschriebene Willenserklärung des Verstorbenen
für diese Bestattungsart vorliegt. Eine solche Erklärung hat folgenden
Inhalt:
Willenserklärung
" Ich bestimme hiermit, nach meinem
Tode eingeäschert zu werden ".
Unterschrift (Vor- und Zuname)
Ort und Datum (der Erklärung)
Die Beisetzung der Urne kann sowohl in einer eigenen Grabstelle, in einer
anonymen, einer Baumbestattung oder als Seebestattung erfolgen.
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