
Erdbestattungen
Die traditionell gebräuchlichste Form der Totenbestattung in unserer Kultur ist die Erdbestattung – die älteste Form der Beisetzung. Für die Erdbestattung erwerben Sie mit dem Kauf einer Grabstelle das Nutzungsrecht für einen Ruhezeitraum von 20, 25 oder 30 Jahren. Der Neukauf einer Grabstelle ist in der Regel nur bei einem Todesfall möglich.
Erdbestattungen & Ruhezeitraum
Lässt es die Größe einer Grabstelle zu, kann innerhalb des Ruhezeitraumes ein weiteres Begräbnis durchgeführt werden. Voraussetzung hierfür ist die Verlängerung des Ruhezeitraumes durch Entrichtung eines anteiligen Kaufpreises. Nach Ablauf der Ruhefrist kann die Grabstelle von dem Nutzungsberechtigten erneut erworben werden. Hierzu bedarf es keiner neuen Bestattung.
